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Kann ich mir eine Unterstützung überhaupt leisten?

Die größten Sorgen sind bekanntlich die Geldsorgen, das verstehen wir gut! Deshalb bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam Ihre Bedürfnisse eruieren und ein individuelles Angebot erstellen.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

Suchen Sie um eine Förderung an!

Das Bundessozialamt gewährt einen Zuschuss von € 550 pro Monat bei der Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften ab Pflegestufe 3, und einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu € 2.500 (nicht zum anrechenbaren Einkommen zählen Sonderzahlungen, Pflegegeld, diverse Beihilfen). Details finden Sie unter nachfolgendem Link: Förderrichtlinien

Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Ansuchen um die Förderung zur 24-Stunden Betreuung.

Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten

Die Kosten der 24-Stunden Betreuung  wie z .Bsp. Betreuungshonorar, Fahrtkosten und Vermittlungskosten sind steuerlich absetzbar. Beim Einkommensteuerausgleich können Sie die Kosten der Betreuung nach Abzug von eventuell bezogenen steuerfreien Zuschüssen wie Pflegegeld, Förderung der 24-Stdunden Betreuung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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